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   LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2015 - L 9 SO 427/14 B   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2015 - L 9 SO 427/14 B (https://dejure.org/2015,1584)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.02.2015 - L 9 SO 427/14 B (https://dejure.org/2015,1584)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. Februar 2015 - L 9 SO 427/14 B (https://dejure.org/2015,1584)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage im sozialgerichtlichen Verfahren gegen die Ablehnung von Rehabilitationsleistungen; Keine Verurteilung des beigeladenen Rehabilitationsträgers im Anwendungsbereich des § 14 SGB IX bei nicht rechtskräftig abgeschlossenem ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB I § 43; SGB IX § 14; SGG § 75 Abs. 5
    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage im sozialgerichtlichen Verfahren gegen die Ablehnung von Rehabilitationsleistungen; Keine Verurteilung des beigeladenen Rehabilitationsträgers im Anwendungsbereich des § 14 SGB IX bei nicht rechtskräftig abgeschlossenem ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 27.05.2014 - B 8 SO 29/12 R

    Sozialhilferecht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2015 - L 9 SO 427/14
    Der Bescheid vom 31.10.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 25.03.2014 wäre dann allein deshalb rechtswidrig, weil der Beklagte den Kläger auf eine Entscheidung des Landkreises X hätte verweisen müssen und den Antrag mangels Zuständigkeit nicht selbst hätte ablehnen dürfen (vgl. insoweit auch den Terminbericht des BSG vom 27.05.2014 im Verfahren B 8 SO 29/12 R, http://juris.bundessozialgericht.de/cgibin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014-5&nr=13415).

    Wenn dies der Fall sein und das verwaltungsgerichtliche Verfahren noch nicht erledigt sein sollte, wird das SG zu beachten haben, dass nach der im Termin vom 27.05.2014 im Verfahren B 8 SO 29/12 R geäußerten Auffassung des 8. Senats des BSG eine Verurteilung des nach § 14 Abs. 2 Satz 1 SGB IX im Außenverhältnis zuständigen Rehabilitationsträgers nach § 75 Abs. 5 SGG ausscheidet, wenn und solange das Leistungsverfahren gegen diesen nicht rechtskräftig abgeschlossen ist (vgl. http://juris.bundessozialgericht.de/cgibin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014-5&nr=13415).

  • BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 29/07 R

    Abgrenzung Sozial- und Jugendhilfe - Leistungen für alleinerziehende geistig

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2015 - L 9 SO 427/14
    Eine analoge Anwendung von § 75 Abs. 5 SGG auf den Träger der Jugendhilfe hat der 8. Senat des BSG für zweifelhaft gehalten (vgl. BSG, Urt. v. 24.03.2009 - B 8 SO 29/07 R -, juris Rn. 21).
  • BSG, 19.05.1982 - 11 RA 37/81

    Psychotherapie als Sachleistung der Krankenversicherung - Kostenerstattung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2015 - L 9 SO 427/14
    Zwar steht der Verurteilung eines Beigeladenen nach der allgemeinen Rechtsprechung des BSG ein von diesem erlassener bestandskräftig gewordener ablehnender Verwaltungsakt entgegen (vgl. BSG, Urt. v. 19.05.1982 - 11 RA 37/81 -, juris Rn. 38).
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2015 - L 9 SO 427/14
    Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Klage kann, jedenfalls soweit es um die Gewährung von Leistungen für die Zukunft geht, die in Anbetracht der unbefristeten Ablehnung der Leistungen im Bescheid vom 31.10.2013 durchaus Gegenstand der Klage sind (BSG Urt. v. 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R -, juris Rn. 8 m.w.N; Urt. v. 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R -, juris Rn. 9), nicht deshalb verneint werden, weil der Landkreis X in der Vergangenheit aufgrund des Bescheids vom 07.08.2013 die Kosten der stationären Unterbringung vorläufig nach § 43 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) übernommen hat.
  • BSG, 26.06.2008 - B 13 R 37/07 R

    Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegen den Rentenversicherungsträger wegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2015 - L 9 SO 427/14
    Ohne Anfechtung des endgültigen Ablehnungsbescheids liefe unter Umständen auch der etwaige Erstattungsanspruch des vorläufig leistenden Leistungsträgers ins Leere, weil nach der ständigen Rechtsprechung des BSG jeder Träger im Rahmen eines Erstattungsverfahrens grundsätzlich die wirksamen Verwaltungsakte des anderen Trägers gegen sich gelten zu lassen hat, mit der Folge, dass der an sich erstattungspflichtige Leistungsträger dem vorleistenden Leistungsträger die Bestandskraft seiner endgültigen Leistungsablehnung entgegenhalten könnte (vgl. BSG, Urt. v. 26.06.2008 - B 13 R 37/07 R -, juris Rn. 14 m.w.N.; zur vom BVerwG vertretenen Gegenauffassung Grube, in: jurisPK-SGB X, § 102 Rn. 50 ff.).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Petö-Therapie - kein Leistungsausschluss

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2015 - L 9 SO 427/14
    Der 8. Senat des BSG hat jedoch angedeutet, dass diese Rechtsprechung wegen des Schutzzwecks des § 14 SGB IX nicht auf Fälle der Geltendmachung von Rehabilitationsleistungen zu übertragen sein dürfte (vgl. BSG, Urt. v. 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R -, juris Rn. 24 m.N.; ablehnend insoweit Straßfeld, in: Roos/Wahrendorf, 2014, § 75 Rn. 300 a.E.).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2015 - L 9 SO 427/14
    Das SG und der Beklagten haben zunächst grundlegend verkannt, dass die vorläufige Leistungsgewährung gegenüber der endgültigen Leistungsgewährung ein aliud darstellt (stRspr des BSG, vgl. statt vieler BSG, Urt. v. 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R -, juris Rn. 20 m.w.N.; Wagner, in: jurisPK-SGB I, § 43 Rn. 35).
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2015 - L 9 SO 427/14
    Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Klage kann, jedenfalls soweit es um die Gewährung von Leistungen für die Zukunft geht, die in Anbetracht der unbefristeten Ablehnung der Leistungen im Bescheid vom 31.10.2013 durchaus Gegenstand der Klage sind (BSG Urt. v. 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R -, juris Rn. 8 m.w.N; Urt. v. 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R -, juris Rn. 9), nicht deshalb verneint werden, weil der Landkreis X in der Vergangenheit aufgrund des Bescheids vom 07.08.2013 die Kosten der stationären Unterbringung vorläufig nach § 43 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) übernommen hat.
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2015 - L 9 SO 427/14
    Diese Vorschrift, die sowohl der Landkreis X als auch der Beklagte fortgesetzt ignorieren, verdrängt nach überwiegender Meinung als lex specialis die Regelung des § 43 SGB I (vgl. BSG, Urt. v. 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R -, juris Rn. 11; Luik, in: jurisPK-SGB IX, § 14 Rn. 20 m.w.N.; offen gelassen BSG, Urt. v. 10.07.2014 - B 10 SF 1/14 R -, juris Rn. 18).
  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2015 - L 9 SO 427/14
    Sollte der Beklagte nach Maßgabe von § 10 Abs. 4 SGB VIII als Sozialhilfeträger sachlich und entgegen seinen Ausführungen im Widerspruchsbescheid vom 25.03.2014 örtlich zuständig sein, wäre er in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren als tatsächlich zuständiger Leistungsträger nach § 65 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) notwendig beizuladen (vgl. BSG, Urt. v. 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R -, juris Rn. 15).
  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 12/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rehabilitation und Teilhabe -

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 10/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenübernahme für eine systemische

  • BSG, 10.07.2014 - B 10 SF 1/14 R

    Kinder- und Jugendhilfe - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2007 - L 20 SO 15/06

    Sozialhilfe

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2019 - 10 PA 204/19

    Eingliederungshilfe; Hilfe zur Erziehung; Leistung zur Teilhabe;

    Inwieweit der gegenüber dem Beklagten geltend gemachte Anspruch, den der Träger auf den grundsätzlich in einem umfassenden Sinne zu verstehenden Antrag bei einer Zuständigkeit aufgrund von § 14 SGB IX an Hand aller Rechtsgrundlagen für Teilhabeleistungen, die überhaupt in der konkreten Bedarfssituation für Rehabilitationsträger vorgesehen sind, und unter Beachtung der persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der jeweiligen Leistungsgesetze zu prüfen hat (BSG, Urteil vom 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R -, juris Rn. 29; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.02.2015 - L 9 SO 427/14 B -, juris Rn. 13), besteht, ist ebenso wie die Zulässigkeit des Rechtswegs im Hauptsacheverfahren, auch unter Berücksichtigung von § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG (vgl. dazu Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 02.08.2006 - 4 OB 171/06 -, juris Rn. 3), zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.12.2015 - 6 PKH 10.15 -, juris Rn. 9).
  • VG Lüneburg, 10.04.2018 - 4 A 443/16
    Schon aus diesem Grund muss es Hilfebedürftigen möglich sein, die endgültige Ablehnung einer Sozialleistung anzufechten, auch wenn sie vorläufige Leistungen erhalten (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4.2.2015 - L 9 SO 427/14 B - sowie Beschluss vom 22.3.2016 - L 7 AS 354/16 B ER -, zitiert jeweils nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2015 - L 7 SO 308/14

    Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - Zuständigkeitsklärung -

    Seine Zuständigkeit ergibt sich aus § 14 SGB IX, der gegenüber § 43 SGB I als Spezialregelung vorrangig Anwendung findet (vgl. BSG, Urteil vom 25. August 2011 - BSGE 109, 56 - juris Rdnr. 11; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Februar 2015, L 9 SO 427/14 B - juris Rdnr. 11; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30. April 2009 - L 8 SO 99/09 B ER - juris Rdnr. 8; Luik in jurisPK-SGB IX, § 14 Rdnr. 20; Knittel, SGB IX, 8. Aufl. 2015, § 14 Rdnr. 33 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2017 - 12 B 754/17
    Vergleiche zur Stellung eines Jugendhilfeträgers als Rehabilitationsträger im Sinne von § 14 SGB IX: OVG NRW, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 12 A 2170/10 -, juris Rn. 4 ff., und LSG NRW, Beschluss vom 4. Februar 2015 - L 9 SO 427/14 B -, juris Rn. 13.
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